Bestandserfassung der Einzelmitglieder der Landesbetriebssportverbände und Direktmitglieder
Zum Ende eines Jahres sind die Landebetriebssportverbände und Direktmitglieder nach der Satzung verpflichtet, die Erfassung ihrer Einzelmitglieder an den Deutschen Betriebssportverband (DBSV) melden. Der DBSV muss wiederum diese Mitgliederzahl termingerecht an den DOSB weitergeben.
Die Meldung efolgt nach der gültigen Ordnung zur Erfassung von Mitgliedern.
Die erforderlichen Unterlagen des jeweils laufenden Jahres gehen den Mitgliedern seit dem Jahr 2017 per Mail direkt zu.
Der Abgabetermin gemäss DBSV-Satzung ist der 31. März eines jeden Jahres.
Im geschlossenen, siehe Link: Verbandsbereich für Mitglieder, können die Auswertungen des Mitgliederbestandes der zurückliegenden und des laufenden Jahres eingesehen und downgeloadet werden. Diese Daten können im Innenbereich jedes Landesverbandes/Direktmitgliedes verwendet werden.
Dazu müssen die Mitgliedsverbände einmalig ein Kennwort und ein Passwort beim Präsidenten anfordern. Es ist grundsätzlich für alle Mitglieder des Vorstandes und die für die erweiterten Vorstandsmitglieder gültig. [javascript protected email address]
Ab 2017 werden (sind) die Unterlagen den Mitgliedsverbände direkt per Mail direkt zugeschickt (worden).
Formulare zur Erfassung der Einzelmitglieder des lfd Jahres
1Anlage Anschreiben
Anschreiben 2018![]() |
2Angaben über den LBSV und Gesamtmitglieder
Anlage 1 Gesamtmitglieder des LBSV in 2018 wurde den Mitgliedern direkt zugeschickt![]() |
3Angaben der Sportarten in den Landesverbänden
Sportarten (weiblich-männlich-Gesamt) in 2018 wurde den Mitgliedern direkt zugeschickt ![]() |
Ordnung zur Erfassung von Mitgliedern
Anlage 3 Ordnung wurde den Mitgliedern direkt zugeschickt |
Satzungsauszug über Beiträge
Anlage wurde direkt an die Mitglieder verschickt |